
Kosten und Finanzierung von Lerntherapie: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Krankenkassen und private Zahlung
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII: So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für außerschulische Lerntherapie durch das Jugendamt in Siegen, Siegen-Wittgenstein, Olpe und Altenkirchen.
Wenn Sie sich mit der Frage konfrontiert sehen, wie eine drohende oder bereits eingetretene „seelische Behinderung“ bei Ihrem Kind therapeutisch angegangen werden kann, könnte die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII eine passende Lösung sein. Bei positivem fachärztlichem Gutachten und einer zusätzlich diagnostizierten Lese-Rechtschreib oder Rechenstörung können Sie einen Antrag Zwecks Prüfung der Voraussetzungen beim für Ihr Kind zuständigen Jugendamt stellen.
