Finanzierungsmöglichkeiten und Steuervorteile für Lerntherapie

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Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII: So sichern Sie finanzielle Unterstützung für außerschulische Lerntherapie durch das Jugendamt in Siegen, Olpe und Altenkirchen

Wenn Sie sich mit der Frage konfrontiert sehen, wie eine drohende oder bereits eingetretene „seelische Behinderung“ bei Ihrem Kind therapeutisch angegangen werden kann, könnte die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII eine passende Lösung sein. Bei positivem fachärztlichem Gutachten und einer zusätzlich diagnostizierten Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung können Sie einen Antrag beim Jugendamt in Siegen, Olpe oder Altenkirchen stellen.

Vor dem Hintergrund, dass schulische Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen und eine Bestätigung der Schule über den Bedarf einer außerschulischen Lerntherapie vorliegt, übernimmt das zuständige Jugendamt die entstehenden Kosten. Unsere lerntherapeutischen Angebote sind durch die Jugendämter in den Regionen Siegen, Siegen-Wittgenstein, Olpe und Altenkirchen anerkannt und die Abrechnung erfolgt direkt mit diesen Trägern.

So optimieren Sie Ihre Chancen auf eine finanzielle Förderung für spezialisierte Lerntherapie und schaffen eine solide Grundlage für die weitere schulische und persönliche Entwicklung Ihres Kindes.

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Finanzierung von Lerntherapie durch Krankenkassen: Möglichkeiten und Steuervorteile für Privatzahler

Bei der Kostendeckung von Lerntherapien durch private Krankenversicherungen existieren keine standardisierten Regelungen. Wir empfehlen daher, sich direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob Ihr Tarif eine entsprechende Leistung abdeckt.

Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der Klassifizierung von Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche im ICD-Katalog (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) die gesetzlichen Krankenkassen laut aktueller Rechtslage leider keine Kosten für Lerntherapie übernehmen.

Option der Privatzahlung und steuerliche Absetzbarkeit

Wenn eine Kostendeckung durch Krankenkassen oder andere Träger nicht möglich ist, müssen die Gebühren für die Lerntherapie privat getragen werden. Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass diese Kosten in der Regel als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Erkunden Sie Ihre Optionen, um die beste Finanzierungslösung für die Lerntherapie zu finden und potenzielle Steuervorteile zu nutzen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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