Förderung nach § 35a SGB VIII
Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem § 35a SGB VIII beim Jugendamt Siegen zu stellen. Wird der Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt Siegen die Kosten einer außerschulischen Lerntherapie. Voraussetzung ist jedoch, dass eine „seelische Behinderung“ droht oder schon eingetreten ist, was durch ein fachärztliches Gutachten bestätigt wird. Ebenfalls muss eine vom Facharzt diagnostizierte Lese-Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung vorliegen. Zu guter Letzt muss die Schule Ihres Kindes bestätigen, dass eine außerschulische Förderung befürwortet wird, da bereits alle schulischen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Unsere lerntherapeutischen Fördermaßnahmen sind durch das Jugendamt Siegen anerkannt, sodass wir direkt mit diesem abrechen können und für Sie keinerlei Kosten entstehen.
Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz: BuT) ist es für Familien mit niedrigem Einkommen möglich, Zuschüsse für z. B. Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen, usw. und vor allem für eine außerschulische Lernförderung zu erhalten. Beziehen Eltern Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag, haben sie grundsätzlich den o. g. Anspruch. Der Antrag wird je nach Leistungsbezug beim Jobcenter Siegen oder beim Kreis Siegen-Wittgenstein gestellt. Weitere Informationen sowie den Antrag „Zusatzfragebogen Lernförderung“, der von der Schule ausgefüllt und unterschrieben werden muss, finden Sie hier:
https://www.siegen-wittgenstein.de/index.php?object=tx,3417.2&ModID=10&FID=2171.98.1